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Istanbul-Konvention: Gewaltfreies Leben für Frauen* und Mädchen*

17.04.2024, 13:02 Uhr

Frauendezernat und Frauenreferat präsentieren den 1. Bericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Frankfurt: Gabriele Wenner, Beate Herzog, Rosemarie Heilig, Elena Barta und Gloria Schmid; Foto: Frauenreferat
Frauendezernat und Frauenreferat präsentieren den 1. Bericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Frankfurt: Gabriele Wenner, Beate Herzog, Rosemarie Heilig, Elena Barta und Gloria Schmid © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Frauenreferat
Bestandsaufnahme abgeschlossen: 1. Bericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Frankfurt / Startschuss für gesamtstädtischen Beteiligungsprozess 

191 Seiten stark, 70 Handlungsempfehlungen, neun nächste Schritte – der „1. Bericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Frankfurt: Bestandsaufnahme“ zeigt, wie gut das gesamtstädtische Hilfesystem zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen* und häuslicher Gewalt bereits aufgestellt ist. Aber es zeigt auch, was noch verbessert werden sollte. 
 
Für Rosemarie Heilig, Dezernentin für Klima, Umwelt und Frauen, ist mit der nun vorliegenden Bestandsaufnahme ein erster Schritt zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Frankfurt getan. Die eigentliche Arbeit beginne aber jetzt: „Unser Ziel ist, jegliche Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen und Frauen vor allen Formen von Gewalt zu bewahren und zu schützen. Mit allen uns dafür zur Verfügung stehenden Mitteln und Institutionen. Die erfreulich sehr engagierte Mitarbeit der Ämter, Polizei, Justiz und Träger an der Bestandsaufnahme zeigt, welche Relevanz und Dringlichkeit auch sie dem Thema beimessen. Jetzt müssen wir gemeinsam mit der Politik die Leerstellen in Fragen der Gewaltprävention gegenüber Frauen füllen und gemeinsam wirksame Maßnahmen entwickeln und einsetzen.“
 
Gesamtstädtischer Prozess

Mit der Bestandsaufnahme ist erstmals ein gesamtstädtischer Prozess in Gang gebracht worden, bei dem 53 Träger im Bereich Gewalt gegen Frauen* und häusliche Gewalt sowie 15 Ämter, Polizei und Justiz eingebunden waren. Die Bestandsaufnahme sollte prüfen, welche Lücken im städtischen Hilfssystem noch geschlossen werden müssen, um die Istanbul-Konvention in Frankfurt umzusetzen und besonders marginalisierte Gruppen von Frauen* besser vor Gewalt zu schützen. Erarbeitet wurde sie im Auftrag der Stadtverordnetenversammlung von der Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention gemeinsam mit Frankfurter Akteurinnen und Akteure.
 
Nachholbedarf bei spezialisierten Schutzangeboten für ältere und Frauen* mit Behinderung

Nachholbedarf an Schutz- und Präventivmaßnahmen identifiziert die Bestandsaufnahme bei älteren Frauen* und Frauen* mit Behinderungen. „Nächste Schritte“, sagt Gloria Schmid, eine der beiden Referent:innen der Koordinierungsstelle, „könnten hier sein, die besonderen Problemlagen und Bedarfe dieser vulnerablen Gruppen zu erfassen und dafür spezielle Schutzmaßnahmen zu schaffen: etwa Gewaltschutzprojekte für gehörlose Frauen*, die überdurchschnittlich von Gewalt betroffen sind, oder niedrigschwellige Angebote für ältere Frauen*.“
 
Zu wenig Angebote bei digitaler Gewalt

Auch bei digitaler Gewalt und Hasskriminalität im Netz, die zugenommen hat, gibt es zu wenig präventive Maßnahmen.  „Dieser Bereich, sollte mehr in den Fokus der Beratung und der Strafverfolgung rücken. Zu digitaler Gewalt und Hasskriminalität im Internet besteht explizit ein Bedarf nach Fortbildung. Außerdem wären Maßnahmen zur Aktivierung von Zi­vilcourage und Prävention von Gewalt, zum Beispiel Täter­arbeit, sinnvoll“, betont Elena Barta von der Koordinierungsstelle.

Notwendig: Verhinderung von Wohnungslosigkeit nach häuslicher Gewalt

Ein drängendes Problem ist auch der fehlende be­zahlbare Wohnraum in Frankfurt, der sich beson­ders nachteilig auf die Situation von Frauen* und Müttern in Schutzeinrichtungen auswirkt. Ohne Perspektive auf eigenen Wohnraum verlängert sich deren Aufenthalt dort, die belegten Plätze führen dazu, dass andere schutzsuchende Frauen* und ihre Kinder häufig keinen Platz finden, obwohl es rechnerisch genug Frauenhausplätze in Frankfurt gibt. Hier empfiehlt der Bericht als nächsten Schritt, den Wohnungsverlust nach häuslicher Gewalt zu verhindern, zum Beispiel durch die konsequente polizeiliche Wegweisung der Täter in Kombination mit Täterarbeit.
 
Grundlage für Beteiligungsprozess / Start im Mai

Die umfassende Bestandsaufnahme ist die Grundlage für den im Mai startenden Beteiligungsprozess. In einer Auftaktveranstaltung werden zunächst Arbeitsgremien an den im Bericht vorgeschlagenen neun nächsten Schritten weiterarbeiten. Ab Herbst 2024 wird es Workshops, Arbeitsgruppen und Fachtage zu einzelnen Themen geben. „In diesen Formaten werden Vertreter:innen der Interessensgruppen und Träger von Anlaufstellen mit den zuständigen Ämtern, der Polizei und Justiz zusammenarbeiten, den festgestellten Handlungsbedarf erörtern und konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention vorschlagen“, erklärt  Gabriele Wenner, Leiterin des Frauenreferats, den Beteiligungsprozess: „Das Ziel ist ein gewaltfreies Leben für alle Frauen* und Mädchen* in Frankfurt."
 
Hintergrund: Die Istanbul-Konvention

In Europa
Das Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von allen Formen von Gewalt gegen Frauen* und häuslicher Gewalt, kurz Istanbul-Konvention genannt, wurde 2011 vom Europarat beschlossen. Sie gilt als Meilenstein in der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen* und enthält die Aspekte Prävention, Schutz und Unterstützung, Ermittlung und Strafverfolgung. Maßnahmen zu diesen Aspekten sollen im Zusammenspiel zwischen staatlichen Organen – für Frankfurt die Stadtverwaltung – den Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden, der Justiz und der Zivilgesellschaft sowie den öffentlichen Medien umgesetzt werden.

In Deutschland
Deutschland hat sich mit der Ratifizierung des Übereinkommens 2018 verpflichtet, alles Notwendige zu tun, um Gewalt gegen Frauen* und häusliche Gewalt zu bekämpfen, den Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten sowie Gewalt durch gesetzgeberische und andere Maßnahmen zu verhindern. Das soll auf allen Ebenen umgesetzt werden: Verwaltungen, Gerichte, Polizei und Zivilgesellschaft auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene.

In Frankfurt
Grundlage ist der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung von 2019, der die Einrichtung der „Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention“ vorgab und deren Auftrag definierte, den Umsetzungsprozess auf allen Ebenen zu fördern und zu begleiten sowie eine erste Bestandsanalyse vorzunehmen. Weitere Aufgaben: eine Beteiligungs- und Dialogstruktur aufbauen, Daten sammeln, Handlungsbedarfe in Absprache mit den zuständigen Stellen identifizieren sowie Öffentlichkeit und Fachkräfte sensibilisieren.
 
Hinzu kommt eine Steuerungsgruppe, in der das Frankfurter Polizeipräsidium, die Justiz (Amtsanwaltschaft und das Familiengericht), die zuständigen Dezernate (Frauendezernat, Sozialdezernat, Bildungsdezernat, Gesundheitsdezernat, Ordnungsdezernat), die Frankfurter Interventionsstellen (Beratungsstelle Frauennotruf, Frankfurter Verein für soziale Heimstätten, Frauen helfen Frauen) sowie je nach Themen auch Vertreter:innen der Zivilgesellschaft vertreten sind. Ihre Aufgabe ist es, Transparenz zwischen allen Institutionen herzustellen, Schwerpunkte zu identifizieren und gemeinsame Handlungsempfehlungen in den jeweiligen Verantwortungsbereichen umzusetzen.
 
Weitere Informationen sind bei der Koordinierungsstelle Umsetzung Istanbul-Konvention telefonisch unter 069/212-48302Internal Link oder 069/212-48402Internal Link sowie per E-Mail an info.frauenreferat@stadt-frankfurt.deInternal Link erhältlich.  

Der vollständige 1. Bericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Frankfurt ist zum Download als PDF-Datei beigefügt.
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