Informationen rund um die Organisation und Durchführung der Oberbürgermeister-Stichwahl
09.03.2023, 12:13 Uhr
Gemeindewahlausschuss stellt endgültiges Ergebnis der Direktwahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters in Frankfurt vom 5. März 2023 sowie Stichwahl fest
Der Gemeindewahlausschuss hat unter dem Vorsitz des
stellvertretenden Gemeindewahlleiters Stefan Köster am Donnerstag, 9. März, das
endgültige Ergebnis der Direktwahl vom 5. März 2023 festgestellt und die
Durchführung einer Stichwahl beschlossen. Da keine der 20 Bewerberinnen und
Bewerber bei der Direktwahl mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen
Stimmen erhielt, kommen die beiden bestplatzierten in die Stichwahl. Zur
Abstimmung stehen demnach am Sonntag, 26. März 2023, Uwe Becker von der CDU und
Mike Josef von der SPD.
Das durch den Gemeindewahlausschuss beschlossene endgültige Wahlergebnis der
Direktwahl steht auf der Wahlen-SeiteExternal Link zum
Abruf zur Verfügung.
Alle für die Stichwahl wichtigen Informationen sind nachfolgend
zusammengefasst:
Stichwahl
Die Stichwahl des Oberbürgermeisters in Frankfurt am Main findet am 26. März
2023 statt. Der Wahltag wurde bereits durch die Frankfurter
Stadtverordnetenversammlung in ihrer 17. Sitzung am 17. November 2022
festgelegt und beschlossen.
Die Stichwahl wird im Wesentlichen nach denselben Vorschriften wie die
allgemeinen Kommunalwahlen durchgeführt. Rechtsgrundlagen sind insbesondere das
Hessische Kommunalwahlgesetz und die Kommunalwahlordnung. Sie richtet sich nach
den Grundsätzen der Mehrheitswahl. Gewählt ist, wer die meisten gültigen
Stimmen erhalten hat.
Stimmzettel
Der Stimmzettel der bevorstehenden Stichwahl hat das Format DIN A4. Ein
Musterstimmzettel kann auf der Wahl-InformationsseiteInternal Link im
Bereich der Oberbürgermeister-Wahl unter der Rubrik „Wichtige Termine,
Bekanntmachungen und Aktuelles“ abgerufen werden.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des
Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen eines der übrigen Mitgliedsstaaten der
Europäischen Union, die am Wahltag das 18. Lebensjahr (geboren bis 26.03.2005) vollendet und seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag ihren
Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main haben.
Wahlbenachrichtigungen
Für die Stichwahl erfolgt kein erneuter Versand von Wahlbenachrichtigungen.
Alle Wahlvorstände der Direktwahl waren angewiesen, die Wahlbenachrichtigung
den Wählenden wieder mitzugeben. Die Wahlbenachrichtigungen der Direktwahl
behalten auch für die Stichwahl ihre Gültigkeit.
Zur Wahl in den 376 Wahllokalen, die am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet sind,
sollte dringend die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden. Das erleichtert
und beschleunigt das Verfahren der Stimmabgabe. Wahlberechtigte, die die Benachrichtigung
verlegt oder vergessen haben, können selbstverständlich trotzdem wählen, sofern
sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Sie müssen sich im Wahllokal
gegenüber dem Wahlvorstand mit dem Personalausweis oder einem anderen amtlichen
Ausweisdokument ausweisen.
Wahlberechtigte, die im Besitz eines Wahlscheins sind, können in einem
beliebigen Wahllokal im Stadtgebiet ihre Stimme unter Vorlage des Wahlscheins
und eines amtlichen Ausweisdokuments abgeben. Wahlscheine werden mit den
Briefwahlunterlagen versandt.
Wahllokale
97 Prozent der insgesamt 376 Wahllokale sind barrierefrei zugänglich. Die
Barrierefreiheit eines Wahllokals ist mit einem Piktogramm auf der
Wahlbenachrichtigung gekennzeichnet. Selbstverständlich können sich alle
Wahlberechtigten auch direkt an das Wahlamt unter der Hotline 069/212-40400Internal Link wenden. Zudem besteht unter frankfurt.de/briefwahlunterlagenExternal Link unter der Rubrik „Wo ist mein Wahllokal?“ die Möglichkeit, das zuständige
Wahllokal online selbst zu ermitteln und Informationen zur Barrierefreiheit zu
erhalten.
Briefwahl
Wahlberechtigte, die nicht schon mit der Hauptwahl Briefwahlunterlagen für die
Stichwahl beantragt haben, können ab sofort Briefwahlunterlagen für die
Stichwahl beantragen und ihre Stimme per Brief abgeben. Zweckmäßigerweise
sollte hierfür der personalisierte QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
genutzt werden. Eine weitere schnelle Möglichkeit ist die Nutzung des
Online-Antrages, der unter frankfurt.de/briefwahlunterlagenExternal Link zur Verfügung steht. Ebenso kann der Antrag auf der Rückseite der
Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und postalisch versandt werden. Auch Fax und
E-Mail sind möglich, hierfür sind Name, Vorname, Anschrift, sowie Geburtsdatum
und gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift notwendig. Eine
telefonische Beantragung hingegen ist rechtlich nicht zulässig.
Es wird empfohlen, den Antrag bis spätestens Mittwoch, 15. März 2023,
zu stellen, damit genügend Zeit für den Versand der Briefwahlunterlagen sowie
für den Rückversand des Wahlbriefes bleibt. Grundsätzlich ist eine Beantragung
von Briefwahlunterlagen bis Freitag, 24. März 2023, 13 Uhr, möglich.
Wichtiger Hinweis
Alle Wahlberechtigten, die erst zur Stichwahl am 26. März 2023 wahlberechtigt
werden, beispielsweise wegen Volljährigkeit, Einbürgerung oder wegen Zuzugs mit
Hauptwohnsitz, bekommen von Amts wegen automatisch vom Wahlamt
Briefwahlunterlagen zugesandt. Ein Antrag ist in diesem Fall nicht notwendig.
Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt ab sofort.
Briefwahllokal
Aufgrund der Sanierung des Dienstgebäudes Zeil 3, verbunden mit der Auslagerung
des Zentralen Bürgeramtes, befindet sich das Briefwahllokal – wie bereits bei
der Hauptwahl – in der Stiftstraße 29, 60313 Frankfurt am Main; in der Nähe des
Eschenheimer Turms.
Ab Donnerstag, 9. März 2023, 13 Uhr besteht dort während der Öffnungszeiten die
Möglichkeit der persönlichen Briefwahl-Antragstellung mit der Möglichkeit,
direkt vor Ort in den eingerichteten Wahlkabinen zu wählen und den roten
Wahlbrief in die bereitgestellte Wahlurne einzuwerfen.
Öffnungszeiten
Briefwahllokal, Stiftstraße 29, 60313 Frankfurt am Main, ab dem 9. März 2023
Donnerstag, 9. März, 13 bis 18 Uhr
Montags von 9 bis 17 Uhr
Dienstags von 7.30 bis 14 Uhr
Mittwochs von 7.30 bis 14 Uhr
Donnerstags von 10 bis 18 Uhr
Freitags von 7.30 bis 13 Uhr
Wichtiger Hinweis
Wahlberechtigte, die ihren Wahlbrief kurzfristig abgeben möchten, haben zudem
die Möglichkeit, insbesondere am Wahlwochenende des 25. und 26. März 2023,
folgende Hausbriefkästen des Bürgeramtes, Statistik und Wahlen bis zum Wahlsonntag,
18 Uhr zu nutzen. Nach 18 Uhr eingeworfene Wahlbriefe können zur Stichwahl
nicht mehr berücksichtigt werden.
- Wahlamt, Zeil 3, 60313 Frankfurt am Main
- Zentrales Bürgeramt, Lange Straße 25-27, 60313 Frankfurt am Main
- Wahlamt, Briefwahllokal, Stiftstraße 29, 60313 Frankfurt am Main
- Bürgeramt Höchst, Dalbergstraße 14, 65929 Frankfurt am Main
Am Wahltag selbst besteht zudem die Möglichkeit, den
roten Wahlbrief bis spätestens 18 Uhr in der Messe Frankfurt,
Ludwig-Erhard-Anlage 1, 60327 Frankfurt am Main bei der Briefwahlleitung in der
Messehalle 3 abzugeben.
Corona-Schutzmaßnahmen
Um das Wählen in den Wahllokalen weiterhin so sicher wie möglich zu machen,
gilt für alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sowie Wählerinnen und Wähler die
Empfehlung, die AHA+L-Regeln einzuhalten. Allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern
werden medizinische Schutzmasken zur Verfügung gestellt. Alle Wahlberechtigte,
die ihre Stimme im Wahllokal abgeben möchten, können einen eigenen Stift zur
Kennzeichnung des Stimmzettels mitbringen.
Ergebnisermittlung
Am Wahlabend werden in gewohnter Weise unter wahlen.frankfurt.deExternal Link die
Zwischenstände der Ergebnisermittlung fortlaufend veröffentlicht. Die ersten
vorläufigen Ergebnisse werden gegen 18.20 Uhr erwartet.
Feststellung des
endgültigen Wahlergebnisses
Der Gemeindewahlausschuss stellt in seiner öffentlichen Sitzung am 31. März
2023 im mainhaus Stadthotel um 13 Uhr das endgültige Ergebnis der
Oberbürgermeister-Stichwahl fest.
Wahlanalyse /
Repräsentative Wahlstatistik
Noch in der Wahlnacht erstellt die Abteilung Statistik des Bürgeramtes,
Statistik und Wahlen eine erste Analyse. Diese wird neben den allgemeinen
Ergebnissen auch eine Wählerwanderungsanalyse und die Repräsentative
Wahlstatistik enthalten. Dazu werden in neun Wahlbezirken, die repräsentativ
für das Frankfurter Wahlergebnis insgesamt sind, Stimmzettel mit
Buchstabenkennungen, die bestimmte Gruppen bezeichnen, ausgegeben. So können
unter Wahrung des Wahlgeheimnisses Erkenntnisse über das Wahlverhalten nach
Alter und Geschlecht gewonnen werden.
Die Ergebnisse werden am Montag, 27. März 2023, um 10.30 Uhr, in einer
Pressekonferenz von Stadträtin Eileen O’Sullivan vorgestellt und sind online
nach der Pressekonferenz unter frankfurt.de/wahlenInternal Link Rubrik „Wahlanalysen“ abrufbar.
Aktueller Stand / Kontakt
Die Vorbereitungen für die Oberbürgermeister-Stichwahl sind in vollem Gange. Zu
den wichtigsten Arbeiten im Bürgeramt, Statistik und Wahlen gehören gegenwärtig
beispielsweise die Bereitstellung und Ausstattung der Wahllokale und
Briefwahlvorstände sowie die Vorbereitungen für die Briefwahl.
Bei allgemeinen Fragen rund um die Oberbürgermeister-Stichwahl steht die
Geschäftsstelle Wahlen unter frankfurt.de/wahlenInternal Link, per
E-Mail an wahlamt.info@stadt-frankfurt.deInternal Link oder über die
Hotline Wahlen unter 069/212-40400Internal Link,
gerne zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis
In der Nacht vom 25. März auf den 26. März 2023 beginnt die Sommerzeit. Die Uhr
wird also um eine Stunde vorgestellt.