Informationen zur Organisation und Durchführung der OB-Direktwahl am 5. März
12.01.2023, 12:35 Uhr
OB-Wahl – allgemeine Informationen
Die Direktwahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters in Frankfurt am Main findet am Sonntag, 5. März 2023, statt. Eine mögliche Stichwahl ist auf Sonntag, 26. März 2023, terminiert. Die beiden Wahltage wurden durch die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung in ihrer 17. Sitzung am 17. November 2022 festgelegt und beschlossen.
Direktwahlen werden im Wesentlichen nach denselben Vorschriften wie die allgemeinen Kommunalwahlen durchgeführt. Rechtsgrundlagen sind insbesondere das Hessische Kommunalwahlgesetz und die Kommunalwahlordnung.
Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Entfällt auf keine Bewerberin oder keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet eine Stichwahl unter den zwei Bewerberinnen oder Bewerbern statt, die im ersten Wahlgang die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
Bei einer Stichwahl ist gewählt, wer von den beiden Bewerbenden die meisten gültigen Stimmen erhalten hat.
Die Amtszeit der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters beträgt sechs Jahre. Die Amtseinführung muss spätestens sechs Monate nach der Wahl durch die Vorsitzende der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung erfolgen (§ 46 HGO).
Stimmzettel mit Bewerberinnen und Bewerbern
Insgesamt wurden zur bevorstehenden OB-Wahl 21 Wahlvorschläge fristgerecht bis zum 26. Dezember 2022, 18 Uhr beim Gemeindewahlleiter eingereicht. Fast alle Wahlvorschläge erfüllten die formellen und materiellen Voraussetzungen, sodass der Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung am 6. Januar 2023 20 Wahlvorschläge zulassen konnte. Ein Wahlvorschlag konnte aufgrund eines Mangels nicht zugelassen werden.
Mit 20 zugelassenen Wahlvorschlägen wurde der bisher höchste Wert der OB-Wahl 2018, mit zwölf zugelassenen Wahlvorschlägen, um acht Wahlvorschläge übertroffen. Noch nie gab es in Frankfurt am Main, seit der ersten Direktwahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters im Jahr 1995, so viele Wahlvorschläge, die sich auf dem Stimmzettel am 5. März 2023 wiederfinden.
Zwölf Wahlvorschläge werden von Parteien und Wählergruppen getragen. Acht Wahlvorschläge sind sogenannte Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber. Insgesamt stellen sich vier Frauen (-1 gegenüber 2018) und 16 Männer (+9 gegenüber 2018) dem Votum der Wählerinnen und Wähler. Die Reihenfolge der Veröffentlichung der einzelnen Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel ist gesetzlich klar geregelt (§ 45 Abs. 5 i. V. m. § 46 Abs. 1 KWG). Zuerst werden die in der Vertretungskörperschaft der Gemeinde vertretenen Parteien und Wählergruppen nach der Zahl ihrer gültigen Stimmen bei der letzten Wahl zur Stadtverordnetenversammlung aufgeführt. Dann folgen die übrigen Wahlvorschläge, über deren Reihenfolge das Los entscheidet. Der Stimmzettel hat damit eine Länge von 54,6 Zentimetern und eine Breite von 21 Zentimetern.
Sowohl die Übersicht der zugelassenen Wahlvorschläge als auch der Musterstimmzettel können unter frankfurt.de/wahlenInternal Link unter der Rubrik „Wichtige Termine, Bekanntmachungen, Aktuelles“ eingesehen werden.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag ihren Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main haben.
Wählerverzeichnis
Der Stichtag für die Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis ist der 22. Januar 2023. Grundlage hierfür sind die Daten des Melderegisters.
Wahlberechtigte, die am Stichtag ihren Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main haben und die beschriebenen Voraussetzungen erfüllen, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit von Montag, 13. Februar 2023, bis Freitag, 17. Februar 2023, im Wahlamt, Briefwahllokal, Stiftstraße 29, 60313 Frankfurt am Main zu den folgenden Öffnungszeiten für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten:
Montag, 9 bis 17 Uhr
Dienstag, 7.30 bis 14 Uhr
Mittwoch, 7.30 bis 14 Uhr
Donnerstag, 10 bis 18 Uhr
Freitag, 7.30 bis 13 Uhr
Vorläufige Wahlberechtigte
Die vorläufige Anzahl der Wahlberechtigten beläuft sich auf rund 508.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Diese Zahl wird sich mit dem Aufsetzen und Fortschreiben des Wählerverzeichnisses bis zum Wahltag am 5. März 2023 noch verändern.
Differenzierte Auswertungen zu den vorläufigen Wahlberechtigten werden in der Woche nach der Aufstellung des Wählerverzeichnisses durch das Bürgeramt, Statistik und Wahlen veröffentlicht.
Wahlbenachrichtigungen
Ab Donnerstag, 26. Januar 2023, werden die Wahlbenachrichtigungen mit der Post sukzessive zugestellt. Diese müssen bis spätestens Sonntag, 12. Februar 2023, zugestellt sein. Wer bis zum Ende dieser Frist keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich unverzüglich mit dem Wahlamt in Verbindung setzen, um nicht Gefahr zu laufen, sein Wahlrecht nicht ausüben zu können.
Wahlbenachrichtigung zur Stimmabgabe mitbringen
Zur Wahl in den 376 Wahllokalen, die am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet sind, sollte dringend die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden. Das erleichtert und beschleunigt das Verfahren der Stimmabgabe. Wahlberechtigte, die die Benachrichtigung verlegt oder vergessen haben, können selbstverständlich trotzdem wählen, sofern sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Sie müssen sich im Wahllokal gegenüber dem Wahlvorstand mit dem Personalausweis oder einem anderen amtlichen Ausweisdokument ausweisen.
Die Wahlbenachrichtigung ist sowohl für die Hauptwahl am 5. März 2023 als auch für eine mögliche Stichwahl am 26. März 2023 gültig. Sie wird vom Wahlvorstand nicht einbehalten, sondern für eine eventuelle Stichwahl wieder mitgegeben.
Wahlberechtigte, die im Besitz eines Wahlscheins sind, können in einem beliebigen Wahllokal ihre Stimme unter Vorlage des Wahlscheins und eines amtlichen Ausweisdokuments abgeben. Wahlscheine werden mit den beantragten Briefwahlunterlagen versandt.
Wahllokale
97 Prozent der insgesamt 376 Wahllokale sind barrierefrei zugänglich. Die Barrierefreiheit eines Wahllokals ist mit einem Piktogramm auf der Wahlbenachrichtigung gekennzeichnet. Selbstverständlich können sich alle Wahlberechtigten auch direkt an das Wahlamt unter der Hotline 069/212-40400Internal Link wenden. Zudem besteht ab Montag, 16. Januar 2023, unter frankfurt.de/briefwahlunterlagenExternal Link unter der Rubrik „Wo ist mein Wahllokal?“ die Möglichkeit, das zuständige Wahllokal online selbst zu ermitteln und Informationen zur Barrierefreiheit zu erhalten.
Briefwahl
Wahlberechtigte können Briefwahlunterlagen beantragen und ihre Stimme
per Brief abgeben. Zweckmäßigerweise sollte hierfür der
personalisierten QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
genutzt werden. Eine weitere schnelle Möglichkeit ist die Nutzung des
Online-Antrages, der ab Montag, 16. Januar 2023, unter frankfurt.de/briefwahlunterlagenExternal Link zur Verfügung steht. Mit diesen Möglichkeiten werden die
Briefwahlunterlagen ohne persönlichen Kontakt beantragt. Ebenso kann
der Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und
postalisch versandt werden. Auch Fax und E-Mail sind möglich, hierfür
sind Name, Vorname, Anschrift, sowie Geburtsdatum und gegebenenfalls
eine abweichende Versandanschrift notwendig. Eine telefonische
Beantragung hingegen ist rechtlich nicht zulässig.
Es wird empfohlen, den Antrag bis spätestens Mittwoch,
22. Februar 2023, zu stellen, damit genügend Zeit für den
Versand der Briefwahlunterlagen, sowie für den Rückversand des
Wahlbriefes bleibt. Grundsätzlich ist eine Beantragung von
Briefwahlunterlagen bis Freitag, 3. März 2023, 13 Uhr, möglich.
Hinweis
Bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Wahl am 5. März
2023 ist es grundsätzlich möglich, gleichzeitig auch
Briefwahlunterlagen für eine mögliche Stichwahl mit zu beantragen.
Weitere Informationen dazu finden sich auf der Seite frankfurt.de/briefwahlInternal Link (die Seite ist ab Montag, 16. Januar 2023, freigeschaltet).
Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt ab Montag, 23. Januar
2023.
Briefwahllokal
Aufgrund der Sanierung des Dienstgebäudes Zeil 3, verbunden mit der
Auslagerung des Zentralen Bürgeramtes, befindet sich das
Briefwahllokal diesmal in der Stiftstraße 29; in der Nähe des
Eschenheimer Turms.
Ab Montag, 23. Januar 2023, besteht dort die Möglichkeit der persönlichen
Briefwahl-Antragstellung. Dort können während der Öffnungszeiten
Briefwahlunterlagen beantragt und mitgenommen werden. Zudem kann
bereits in den eingerichteten Wahlkabinen vor Ort gewählt werden und
der Wahlbrief in die bereitgestellte Wahlurne eingeworfen werden.
Öffnungszeiten des Briefwahllokals in der Stiftstraße 29 ab Montag,
23. Januar:
- Montag, 9 bis 17 Uhr
- Dienstag, 7.30 bis 14 Uhr
- Mittwoch, 7.30 bis 14 Uhr
- Donnerstag, 10 bis 18 Uhr
- Freitag, 7.30 bis 13 Uhr
Hinweis
Wahlberechtigte, die ihren Wahlbrief kurzfristig abgeben möchten,
haben zudem die Möglichkeit, nachfolgende Hausbriefkästen des
Bürgeramtes, Statistik und Wahlen am Samstag, 4. März 2023, und am
Wahlsonntag, 5. März 2023, bis 18 Uhr zu nutzen:
- Wahlamt, Zeil 3, 60313 Frankfurt am Main
- Zentrales Bürgeramt, Lange Straße 25-27, 60313 Frankfurt am Main
- Wahlamt, Briefwahllokal, Stiftstraße 29, 60313 Frankfurt am Main
- Bürgeramt Höchst, Dalbergstraße 14, 65929 Frankfurt am Main
Corona-Schutzmaßnahmen
Um das Wählen in den Wahllokalen weiterhin so sicher wie möglich zu
machen, gilt für alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sowie
Wählerinnen und Wähler die Empfehlung, die AHA+L-Regeln einzuhalten.
Allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern werden medizinische Schutzmasken
zur Verfügung gestellt. Alle Wahlberechtigten, die ihre Stimme im
Wahllokal abgeben möchten, können einen eigenen Stift zur
Kennzeichnung des Stimmzettels mitbringen.
Ergebnisermittlung
Am Wahlabend werden in gewohnter Weise unter frankfurt.de/wahlenInternal Link die Zwischenstände der Ergebnisermittlung fortlaufend veröffentlicht.
Für die Medien wird im Römer ein Informationszentrum eingerichtet, um
diese vor Ort mit den notwendigen Informationen versorgen zu können.
Die entsprechenden Einladungen werden rechtzeitig verschickt. Zur
besseren Planbarkeit der Veranstaltung wird um vorherige Anmeldung
per E-Mail an akkreditierung@stadt-frankfurt.deInternal Link gebeten, insbesondere, wenn eigene Aufbauten mitgebracht werden.
Die ersten vorläufigen Ergebnisse werden gegen 18.45 Uhr erwartet.
Feststellung des
endgültigen Wahlergebnisses
Der Gemeindewahlausschuss stellt in seiner öffentlichen Sitzung am
Donnerstag, 9. März 2023, 10 Uhr, das endgültige Ergebnis der
OB-Direktwahl fest. Sollte nicht für einen der Wahlvorschläge mehr
als die Hälfte der gültigen Stimmen abgegeben werden, stellt er zudem
auch die Stichwahl zwischen den beiden Wahlvorschlägen mit den
meisten Stimmen fest (§ 39 Abs. 1b HGO).
Wahlanalyse/Repräsentative
Wahlstatistik
Noch in der Wahlnacht erstellt die Abteilung Statistik des
Bürgeramtes, Statistik und Wahlen eine erste Analyse. Diese wird
neben den allgemeinen Ergebnissen auch eine Wählerwanderungsanalyse
und die Repräsentative Wahlstatistik enthalten. Dazu werden in neun
Wahlbezirken, die repräsentativ für das Frankfurter Wahlergebnis
insgesamt sind, Stimmzettel mit Buchstabenkennungen, die bestimmte
Gruppen bezeichnen, ausgegeben. So können unter Wahrung des
Wahlgeheimnisses Erkenntnisse über das Wahlverhalten nach Alter und
Geschlecht gewonnen werden.
Die Ergebnisse werden am Montagvormittag, 6. März 2023, in einer
Pressekonferenz von Stadträtin O’Sullivan vorgestellt und sind online
nach der Pressekonferenz unter frankfurt.de/wahlenInternal Link,
Rubrik „Wahlanalysen“ abrufbar.
Ehrenamtliche
Wahlhelfende
Zur Durchführung der Direktwahl und einer möglichen Stichwahl werden
jeweils 376 Wahlvorstände für die allgemeinen Wahlbezirke und 199
Briefwahlvorstände für die Briefwahlbezirke gebildet. Die
Wahlvorstände leiten und überwachen die Wahlhandlung und sorgen für
die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl in ihrem jeweiligen
Zuständigkeitsbereich. Außerdem ermitteln sie das vorläufige Ergebnis
im Wahlbezirk.
Die Mitarbeit in einem Wahlvorstand ist an bestimmte Voraussetzungen
gebunden. Bei der Wahl der Oberbürgermeisterin oder des
Oberbürgermeisters sind dies:
- Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und
- die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit haben.
- Beisitzende müssen zusätzlich in Frankfurt am Main mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an der Übernahme
eines Wahlehrenamts haben, können sich unter frankfurt.de/wahlhelfendeInternal Link registrieren oder sich per E-Mail an wahlvorstaende@stadt-frankfurt.deInternal Link wenden.
Die Mitglieder der Wahlvorstände üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich
aus; sie erhalten dafür je nach Funktion – vorbehaltlich der
Zustimmung des Frankfurter Magistrats – grundsätzlich eine
Aufwandsentschädigung von 45 oder 50 Euro. Für die Teilnahme an der
Hauptwahl und an einer möglichen Stichwahl, erhalten sie zusätzlich
am Tag der Stichwahl einen Bonus von 20 Euro.
Organisatorische
Vorbereitungen
Die Vorbereitungen für die OB-Wahl sind in vollem Gange. Zu den
wichtigsten Arbeiten im Bürgeramt, Statistik und Wahlen gehören
gegenwärtig:
- die Berufung der ehrenamtlichen Wahlvorstandsmitglieder für den Wahltag und eventuellen Stichwahltag,
- die Bereitstellung und die Ausstattung der Wahllokale und Briefwahlvorstände,
- die Vorbereitungen für die Briefwahl sowie
- das Erstellen von Informationsgrundlagen sowie das Vorbereiten der Informationsveranstaltungen für Wahl- und Briefwahlvorstände.
Bei allgemeinen Fragen rund um die OB-Wahl steht die Geschäftsstelle Wahlen unter frankfurt.de/wahlenInternal Link, per E-Mail an wahlamt.info@stadt-frankfurt.deInternal Link oder über die Hotline Wahlen unter 069/212-40400Internal Link zur Verfügung.
Mögliche
Stichwahl
Der Gemeindewahlausschuss wird am Donnerstag, 9. März 2023, ab 10 Uhr
das endgültige Ergebnis der Wahl vom 5. März 2023 feststellen. Im
Fall einer Stichwahl am 26. März 2023 bekommen alle Wahlberechtigten,
die bis zu diesem Wahltag erst wahlberechtigt werden – beispielsweise
wegen des Erreichens der Volljährigkeit, des Zuzugs bis spätestens
sechs Wochen vor der Stichwahl oder der Einbürgerung – von Amts wegen
Briefwahlunterlagen zugesandt. Auch der Versand der bereits
beantragten Briefwahlunterlagen beginnt unmittelbar nach der Sitzung
des Wahlausschusses. Das Briefwahllokal ist dann am Donnerstag, 9.
März 2023, ab 12 Uhr wieder geöffnet.
Hinweis
In der Nacht vom 25. März 2023 auf den 26. März 2023 beginnt die
Sommerzeit. Die Uhr wird also um eine Stunde vorgestellt.