Baurecht für neuen Radweg im Frankfurter Norden
21.12.2020, 16:13 Uhr
Verkehrsdezernent Klaus Oesterling: ‚Insbesondere Schülerinnen und Schüler aus Nieder-Erlenbach profitieren‘
Erfreuliche Post vom Regierungspräsidium Darmstadt (RP): Der
Planfeststellungsbeschluss für den Bau des Geh- und Radweges zwischen den
Frankfurter Stadtteilen Nieder-Erlenbach und Nieder-Eschbach ist eingetroffen.
Damit besteht Baurecht und Planungssicherheit für die Stadt Frankfurt am Main.
„Das sind hervorragende Nachrichten! Damit ist ein weiterer wichtiger Schritt
geschafft. Insbesondere Schülerinnen und Schüler aus Nieder-Erlenbach, die im
benachbarten Stadtteil zur Schule gehen oder das Schwimmbad besuchen wollen,
werden von dem künftigen Radweg profitieren“, freut sich Verkehrsdezernent
Klaus Oesterling.
Die beiden Stadtteile sind über die Nieder-Eschbacher und Nieder-Erlenbacher
Straße miteinander verbunden – eine zum Teil kurvenreiche Landstraße, auf der
Tempo 70 gilt. Die Straße ist für Radverkehr völlig ungeeignet. Der nun
vorgesehene, rund 1,8 Kilometer lange Weg für den Fuß- und Radverkehr wird
parallel zur Landstraße gebaut. Er hat dabei eine komfortable Breite von drei
Metern. Zudem wird zwischen Fahrbahn und Geh- und Radweg eine
Entwässerungsmulde mit einer Breite von 1,50 Meter angelegt. „Damit schaffen
wir eine wichtige Verbindung vor allem für Radfahrerinnen und Radfahrer im
Frankfurter Norden, die modernsten Anforderungen in punkto Sicherheit
entspricht“, fügt Oesterling hinzu.
Rücksichtnahme auf die Landwirtschaft
Auf der südlichen Seite des Geh- und Radweges ist zur Angleichung an den
Bestand ein drei Meter breiter Grünstreifen vorgesehen. In diesem werden
insgesamt 104 neue Bäume in regelmäßigem Abstand gepflanzt. Die Erfordernisse
der Landwirtschaft haben die städtischen Planer berücksichtigt. So wird die
Baumreihe an zwei Stellen auf einer Länge von jeweils 60 Metern unterbrochen,
damit zur Erntezeit Rüben umgeladen werden können. Zudem bleiben die
Anbindungen der vorhandenen Landwirtschaftswege bestehen.
Die Nieder-Erlenbacher und die Nieder-Eschbacher warten schon sehr gespannt
darauf, den neuen Geh- und Radweg endlich nutzen zu können. 2004 beschloss die
Stadtverordnetenversammlung die Vorplanungsvorlage für die gesamte Strecke von
Nieder-Eschbach bis Nieder-Erlenbach. Knackpunkt war aus planerischer Sicht die
„Eschbacher Hohl“, die sich in der weiteren Planung jedoch als unkompliziert
erwies. Denn die für den Bau erforderlichen Grundstücke in der Eschbacher Hohl
waren allesamt im Besitz der Stadt Frankfurt. So konnte dieser Abschnitt
bereits 2008/2009 fertiggestellt werden.
Anders sah es für den größten Teil des Geh- und Radweges aus. Da viele der
benötigten Grundstücke eben nicht in städtischer Hand lagen, war es
erforderlich, ein Planfeststellungsverfahren in die Wege zu leiten. Die
Zusammenstellung der Unterlagen nahm viel Zeit in Anspruch. Im Dezember 2016
reichte der Magistrat diese beim Regierungspräsidium zur Vorprüfung ein. Die
Abstimmung erfolgte im Jahr 2017.
Bei einer Informationsveranstaltung im Saalbau Nieder-Erlenbach im Juni 2017
stellte der Magistrat das Vorhaben den Ortsbeiräten und jenen
Grundstückseigentümer vor, deren Flächen für den Bau des Radwegs benötigt werden.
Gut fünf Monate später lagen die Planfeststellungsunterlagen offen aus und die
Betroffenen konnten bis Jahresende dazu ihre Einwendungen einreichen.
In Abstimmung mit dem Regierungspräsidium wurden in den Folgejahren weitere
Erörterungstermine abgehalten und die Einwendungen in die Unterlagen
eingearbeitet. Letztmals zur Stellungnahme forderte das RP die Einsender im
Januar 2020 auf. Den Planfeststellungsbeschluss fasste das RP im Oktober, es
folgte die öffentliche Auslegung. Nach Ende der Einspruchsfrist ist der
Beschluss somit seit dem 26. November 2020 rechtskräftig. Parallel reichte der
Magistrat der Stadt Frankfurt im September 2019 einen Förderantrag bei der
Landesbaubehörde Hessen Mobil ein. Der Antrag wurde für das Jahr 2020 zwar
abgelehnt, für 2021 jedoch in Aussicht gestellt.
Stadtverordnetenversammlung gibt grünes Licht
Am 1. Oktober gab die Stadtverordnetenversammlung grünes Licht für die Bau-
und Finanzierungsvorlage. Der Gesamtinvestitionsbedarf für den Bau des neuen
Fuß- und Radwegs liegt bei rund 2,8 Millionen Euro. Das Land Hessen fördert das
Bauvorhaben mit Mitteln in Höhe von voraussichtlich 1,5 Millionen Euro.
Mit Abschluss des Planfeststellungsverfahrens ist eine wichtige Hürde hin zur
Realisierung des Projekts übersprungen. Die Ausschreibung kann in die Wege
geleitet werden. Nach derzeitiger Planung beginnen die Bauarbeiten im Oktober
2021, als Bauzeit sind 18 Monate vorgesehen. Übrigens: Früher dürften die
Bagger auch gar nicht rollen und anfangen den Boden umzuheben, denn in dem
Gebiet brüten u.a. Rebhuhn und Feldlerche. Als vorgezogene,
naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme (CEF-Maßnahme) wurde ein Blühstreifen
angelegt, der den Tieren Schutz und Nahrung bietet. Ein Gutachter wird die
Maßnahme zudem in den kommenden fünf Jahren begleiten.
Während des Baus wird zudem die komplette Fläche auf Bodendenkmäler untersucht
und darauf geachtet, dass Biotope geschont und nur versiegelte Flächen zu
Lagerzwecken genutzt werden.