Neuer Ratgeber zur aktuellen Rechtslage von Modernisierungen an Gebäuden
16.02.2021
Frankfurt, den 16.02.2021. Das Energiereferat der Stadt
Frankfurt am Main veröffentlicht eine neue Studie zur Rechtslage von Modernisierungskosten
an Gebäuden unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes. Der erstmalige Einbau
von Isolierglasfenstern, die Wärmedämmung von bisher nicht gedämmten Fassaden
oder auch die Modernisierung der Heizungsanlage sind energetische
Modernisierungen die zur Energieeinsparung beitragen. Die Studie zeigt anhand
realitätsnahen Beispielen von energetischen Modernisierungen auf, welche Kosten
der Vermieter trägt und welche Kosten über die Umlage an den Mieter weiter gegeben
werden können. Sie erläutert die Rechte von Vermieter*innen und Mieter*innen
und veranschaulicht beispielsweise den Unterschied zwischen Erhaltungsmaßnahmen
und der Modernisierung.
Allen Modernisierungsarten ist gemein, dass jede bauliche
Veränderung an einen Modernisierungserfolg geknüpft ist, der zu einer
Verbesserung des Wohnkomforts und zur Energieeffizienz der Immobilie führt. Die
energetische Modernisierung stellt einen bedeutenden Baustein zum Klimaschutz
in Frankfurt am Main dar und trägt zu Zielsetzung der Stadt bei, bis 2050 den
Endenergieverbrauch um 50% zu reduzieren.
Zweck der Studie ist es, die für Interessierte nur schwer
einschätzbare Rechtslage objektiv und verständlich zusammenzustellen, um so den
Frankfurter Bürger*innen, Mieter*innen und Eigentümer*innen mehr Orientierung
in Bezug auf ihre Fragen zur Instandhaltung, Instandsetzung und Modernisierung
zu geben. Die Studie wurde im Auftrag des Energiereferats der Stadt Frankfurt
am Main von der Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Nürnberg, erstellt. Die Studie wurde zum Download Internal Linkveröffentlicht.