FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

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Klimareferat

Neuer Ratgeber zur aktuellen Rechtslage von Modernisierungen an Gebäuden

16.02.2021

Frankfurt, den 16.02.2021. Das Energiereferat der Stadt Frankfurt am Main veröffentlicht eine neue Studie zur Rechtslage von Modernisierungskosten an Gebäuden unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes. Der erstmalige Einbau von Isolierglasfenstern, die Wärmedämmung von bisher nicht gedämmten Fassaden oder auch die Modernisierung der Heizungsanlage sind energetische Modernisierungen die zur Energieeinsparung beitragen. Die Studie zeigt anhand realitätsnahen Beispielen von energetischen Modernisierungen auf, welche Kosten der Vermieter trägt und welche Kosten über die Umlage an den Mieter weiter gegeben werden können. Sie erläutert die Rechte von Vermieter*innen und Mieter*innen und veranschaulicht beispielsweise den Unterschied zwischen Erhaltungsmaßnahmen und der Modernisierung.

Allen Modernisierungsarten ist gemein, dass jede bauliche Veränderung an einen Modernisierungserfolg geknüpft ist, der zu einer Verbesserung des Wohnkomforts und zur Energieeffizienz der Immobilie führt. Die energetische Modernisierung stellt einen bedeutenden Baustein zum Klimaschutz in Frankfurt am Main dar und trägt zu Zielsetzung der Stadt bei, bis 2050 den Endenergieverbrauch um 50% zu reduzieren.

Zweck der Studie ist es, die für Interessierte nur schwer einschätzbare Rechtslage objektiv und verständlich zusammenzustellen, um so den Frankfurter Bürger*innen, Mieter*innen und Eigentümer*innen mehr Orientierung in Bezug auf ihre Fragen zur Instandhaltung, Instandsetzung und Modernisierung zu geben. Die Studie wurde im Auftrag des Energiereferats der Stadt Frankfurt am Main von der Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Nürnberg, erstellt. Die Studie wurde zum Download Internal Linkveröffentlicht.

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