Antworten auf ausländerrechtliche Fragen zum Corona-Virus finden sie in unserer ***NEU*** FAQ - Ausländerrechtliche Fragen zum Corona-VirusInternal Link
Die Ausländerbehörde vergibt ab dem 4. Mai 2020 wieder Termine. Mehr unter ***NEU*** Terminvereinbarungen ab dem 4. Mai 2020Internal Link
Unter den Oberbegriff "Aufenthaltstitel" fallen nach dem
Ausländerrecht zu vergebende Aufenthaltstitel, die nach Grund und Zweck
des Aufenthalts in Deutschland erteilt werden.
Dabei gibt es folgende
Varianten
- Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis
- Visum
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU
- Blaue Karte EU
- ICT-Karte
- Mobiler ICT-Karte
Bei der Ausländerbehörde erhalten Ausländerinnen und
Ausländer folgende Dienstleistungen:
- Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung und Verlängerung von
Aufenthaltstiteln
- Verlängerung von Visa
- Bearbeitung von Anträgen auf Ausstellung oder Verlängerung von deutschen
Passersatzpapieren für Ausländer oder Internationalen Reiseausweisen für
Staatenlose und heimatlose Ausländer
Wichtiger Hinweis:
Ein
bestehender Aufenthaltstitel erlischt in der Regel bei Ausreise und einem
anschließenden Auslandsaufenthalt von mehr als 6 Monaten. Ausnahmen sind
möglich. Sofern Sie einen über diesen Zeitraum hinaus gehenden
Auslandsaufenthalt beabsichtigen, wenden Sie sich bitte an Ihre
Ausländerbehörde.
Sie erhalten seit Oktober 2018 ca. 4 - 6 Wochen vor dem Ablauf Ihres Aufenthaltstitels ein Schreiben der Ausländerbehörde. Darin sind die vorzulegenden Unterlagen aufgeführt und ein rechtzeitiger fester Termin zur Vorsprache angegeben.
Ein Anstehen in der Ausländerbehörde ist vor Verlängerung eines Aufenthaltstitels daher nicht erforderlich.