Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an ein Frankfurter Bürgeramt Internal Link(egal, wo Sie in Frankfurt am Main wohnen).
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung.Internal Link
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In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass.
Sie können Ihren Reisepass in jedem Bürgeramt in Frankfurt beantragen. Haben Sie in Frankfurt eine Nebenwohnung angemeldet, müssen Sie den Reisepass bei der Passbehörde Ihrer Hauptwohnung beantragen.
Der Reisepass hat 32 Seiten. Zusätzlich gibt es für
Vielreisende die Möglichkeit gegen eine höhere Gebühr einen 48-Seiten-Pass zu
beantragen.
In eiligen Fällen können Sie den Reisepass als Expresspass beantragen, der
im Idealfall in 3-4 Werktagen, ansonsten in 5-7 Werktagen fertiggestellt ist.
Den Antrag für Minderjährige kann nur der/die Sorgeberechtigte stellen, der/die
seinen/ihren Aufenthalt zu bestimmen hat. Leben Eltern (verheiratete,
geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht,
nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das
unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Pass bzw.
Kinderreisepass beantragen. Zur Antragstellung müssen die Minderjährigen selbst
auch anwesend sein.
Beim Abholen Ihres neuen Ausweisdokumentes muss das bisherige Ausweisdokument
vorgelegt werden.
Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, kann ein
weiterer Pass beantragt werden. Der Nachweis ist schriftlich zu erbringen und muss konkrete
Angaben zu geplanten Reisen und Reisezielen enthalten. Auch muss eine
Begründung, warum der bestehende Pass für diese Reisen nicht nutzbar ist,
aufgeführt sein. In der Regel ist dieser durch den Arbeitgeber auszustellen.
Sie
müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Leistung | Gebühren* | |
Reisepass (unter 24 Jahren) | 37,50 € | |
Express | 69,50 € | |
48 Seiten | 59,50 € | |
Express - 48 Seiten | 91,50 € | |
Reisepass (ab 24 Jahren) | 60,00 € | |
Express | 92,00 € | |
48 Seiten | 82,00 € | |
Express - 48 Seiten | 114,00 € | |
vorläufiger Reisepass | 26,00 € | |
*Sollten Sie Ihre Hauptwohnung nicht in Frankfurt am Main haben, erhöht sich die Gebühr. |
Die Zahlung ist bar oder mit EC-Karte/Girocard möglich.
Die Gültigkeit des Reisepasses beträgt zehn Jahre, bei unter 24-jährigen sechs Jahre.
Die Gültigkeit kann nicht verlängert werden.
Ausführliche
Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des
Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für
deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich
ist oder ein Personalausweis genügt.
Wichtiger Hinweis für Reisen in die USA!
Vorläufige Reisepässe werden für USA-Reisen nicht anerkannt.
Seit dem 12. Januar 2009 benötigen alle Reisenden aus Ländern des "Visa
Waiver" Programms (VWP), also auch Deutsche, vor einer visumfreien
Einreise in die USA zwingend via Internet eine elektronische Einreiseerlaubnis
(ESTA-Electronic System for Travel Authorization).
Die zuständigen US-Behörden empfehlen, den Antrag mindestens 72 Stunden vor
Reiseantritt zu stellen.
Unterschiedliche Familiennamen:
Tragen Eltern und Kinder unterschiedliche Familiennamen besteht die Möglichkeit, die Namen der Sorgeberechtigen im Kinderreisepass eintragen zu lassenInternal Link.
Informationen des Bundesministerium des Innern und für Heimat:
Häufige Fragen und Antworten zu PässenExternal Link
Informationen zur Datenschutzgrundverordnung finden Sie im Infoblatt zur Datenschutzgrundverordnung (pdf , 36KB)Download Link.
Informationen zum neuen Reisepass
Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes
Information über Electronic System for Travel Authorization (ESTA)
Einreisebestimmungen der USA / Vereinigte Staaten von Amerika