
Halt- und Parkerleichterungen, Befahren von Fußgängerzonen und gesperrten Wegen
Selbstverständlich gilt grundsätzlich für Park- und Halteverbote bzw. das Befahren von Fußgängerzonen oder gesperrten Straßen, dass nach Straßenverkehrs-Ordnung diese Bereiche für Halten bzw. Befahren "tabu" sind. Doch keine Regel ohne Ausnahme, und so sind in begründeten Einzelfällen Ausnahmegenehmigungen nach § 46 der Straßenverkehrs-Ordnung möglich.
Kosten
Die Ausnahmegenehmigung kostet
- bis 1 Woche 35,00 €
- bis 2 Wochen 60,00 €
- bis 1 Monat 85,00 €
pro Fahrzeug.
- Eine Dauerausnahmegenehmigung für 1 Jahr kostet 355,00 €
pro Fahrzeug.
Benötigte Unterlagen
Genehmigungen können formlos beantragt und müssen ausführlich begündet werden.
Ausnahmegenehmigungen / Erlaubnisse / Abschleppungen | |
Telefon: | +49 (0)69 212 40582 (Hotline) |
E-Mail: | ![]() |
Anfahrtsbeschreibung
Vom Hauptbahnhof mit der Buslinie 33 bzw. 37 bis zur Haltestelle Zanderstraße bzw. Gutleut-/Heilbronner Straße oder ca. 10 Minuten Fußweg. Bei Anreise mit dem Auto empfehlen wir, im Parkhaus Hauptbahnhof-Süd, Einfahrt über die Mannheimer Straße, oder im Parkhaus in der Zanderstraße 12 (Rewe-Markt) zu parken. Ein Parkplatz für mobilitätseingeschränkte Personen befindet sich im Hof des Gebäudes in der Gutleutstraße 191.
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Freitag | 7.30 - 12.30 Uhr |
und nach telefonischer Vereinbarung | |